Spielbedingungen
196. Klassenlotterie
1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Klassenlotterie ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.
Der Betrieb der Klassenlotterie ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr erteilten Konzession zur Durchführung der Klassenlotterie berechtigt.
Für die Durchführung der Klassenlotterie hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt. Der Spielteilnehmer erkennt sie mit Erwerb des Loses als verbindlich an.
2. Begriff
3. Lose
4. Spielkapital, Ausschüttungsquote
5. Spielvertrag, Lospreis
5.1 Der Lospreis (die Klasseneinlage) beträgt für jede der sechs Klassen EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos und ist spätestens am Tag vor dem 1. Ziehungstag jeder Klasse zu entrichten. Bei Überweisungen bzw. Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Dadurch ist das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse gewährleistet.
5.2 Wird der Lospreis erst nach diesem Termin gezahlt, erwirbt – sofern diese Losnummer nicht bereits berechtigt weiterverkauft wurde – der Spielteilnehmer ab dem der Einzahlung nächstfolgenden Ziehungstag das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse.
5.3 Die Geschäftsstellen der Klassenlotterie übernehmen für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Überweisungen keine Haftung.
5.4 Wer ab der 2. bis 6. Klasse ein Los erwirbt, das er nicht in der unmittelbar vorangegangenen Klasse gespielt hat (Losnachkauf), muss den Lospreis für die bereits gespielten Klassen nachzahlen. Ein gemäß Pkt. 5.4 erworbenes Los ist gewinnberechtigt ab jenem Ziehungstag, der dem Einzahlungstag folgt. Ein Recht auf etwa vorher auf das Los entfallene Gewinne steht dem Erwerber nicht zu.
5.5 Alle Lose nehmen durchgehend am Spiel teil und können an jedem Ziehungstag mit Ausnahme der niedrigsten vier Trefferkategorien am 22.5., 19.6, 17.7., 14.8., 11.9. und 9.10.2023 mehrfach gewinnen. Am 23.10.2023 können alle Lose mehrfach gewinnen. An allen anderen Ziehungstagen können Lose mit Ausnahme der niedrigsten Trefferkategorie mehrfach gewinnen.
5.6 Der Verkauf der Lose über oder unter dem festgelegten Preis ist verboten.
5.7 Gutgeschriebene Beträge, die aus vorhergehenden Gewinnen stammen und nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose ausreichen, werden für die nächste Klasse auf den Lospreis dieser Gewinnlose, sodann in aufsteigender Nummernreihenfolge auf den Lospreis der restlichen bestellten (gekauften) Zehntellosanteile bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Dies gilt auch für ganze und halbe Lose, die aus 10 bzw. 5 Zehntellosanteilen bestehen. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben. Alle anderen gutgeschriebenen Beträge, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Zehntellosanteile ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5.8 Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratislose der Klassenlotterie bzw. Gratislose einer Zusatzklasse zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft lediglich den auf diese Gratisklassenlose entfallenden Anteil an der Gewinnsumme.
Zur Verfügung gestellte Gratislose dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
6. Losvertrieb, Geschäftsstellen der Klassenlotterie
6.1 Der Losvertrieb erfolgt durch die Geschäftsstellen der Klassenlotterie und deren Vertragspartner (Klassenlosverkaufsstellen).
6.2 Für Gewinnplan und Gewinnlisten bzw. deren Zusendung einschließlich Losversand bzw. Depotbestätigungsversand ist ein pauschalierter Kostenersatz von EUR 3,- pro Klasse zu entrichten. Weitere vom Spielteilnehmer veranlasste Spesen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Die Depotnahme von Losen erfolgt unentgeltlich gegen Ausstellung einer Depotbestätigung.
7. Anspruch auf das Los gleicher Nummer
7.1 Die Geschäftsstellen bieten ihren Kunden nach Möglichkeit die gleichen Losnummern (Stammlose) zur nächsten Lotterie an. Das Recht auf Zuteilung einer bestimmten Losnummer zur nächsten Lotterie besteht jedoch nicht.
7.2 Lose der 6. Klasse dürfen erst ausgegeben werden, wenn die Lospreise aller Klassen vollständig entrichtet sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind auch evtl. Spesenrückstände zu bezahlen.
7.3 Gemäß Pkt. 5. der Spielbedingungen rechtzeitig bezahlte Lose gewährleisten Anspruch auf das Los gleicher Nummer der nächsten Klasse. Nicht rechtzeitig bezahlte Lose können an neu eintretende Spielteilnehmer verkauft werden.
7.4 Kann das berechtigt geforderte Los nicht geliefert werden, hat der Spielteilnehmer das Anrecht auf die doppelte Anzahl Losanteile anderer Nummern oder auf den Nachkaufpreis dieser Losanteile. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.
8. Ziehungen
8.1 Alle Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Rennweg 44, statt. Zeit und Ziehungsort der Schlussziehung werden spätestens einen Tag vor Beginn der 6. Klasse im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
8.2 Alle Gewinne werden mit einem elektronischen Zufallszahlengenerator ermittelt. Gewinnkategorien, bei denen 250 oder mehr Gewinne gezogen werden, werden durch dreistellige Endnummern ermittelt. Alle Gewinne, die nicht durch Ziehung einer dreistelligen Endnummer ermittelt werden, werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Alle Gewinne (ausgenommen Schlussziehung) werden im Wert fallend ermittelt.
8.3 Die Millionengewinne der Schlussziehung werden im Wert steigend durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt.
8.4 Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der öffentliche Notar endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Ziehungsergebnisse werden von der Gesellschaft in geeigneter Weise veröffentlicht.
9. Gewinnlisten
10. Gewinnauszahlung
10.1 Alle im Gewinnplan angeführten Gewinnbeträge sind Eurobeträge. Alle Gewinne werden mit Ausnahme der Gewinne der Goldklasse von der Geschäftsstelle, bei der das Los erworben wurde, gegen Vorlage der dem Spielteilnehmer ausgefolgten Gewinnlose bzw. Depotbestätigungen einkommensteuerfrei ausgezahlt.
10.2 Wird die Auszahlung im Post- oder Bankwege verlangt, so erfolgt sie auf Gefahr und Kosten des Gewinners. Auf Teillose entfällt die der Einlage entsprechende Quote.
10.3 Gewinnauszahlungen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Es besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorweisers zu überprüfen. Die Gewinnauszahlung kann aber zurückgehalten werden, wenn Bedenken gegen die Verfügungsberechtigung bestehen. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird keine Zahlung geleistet; es ist wie ein Verlustlos zu behandeln (siehe Pkt. 12.).
11. Auszahlungsfrist
11.1 Die Gewinne der jeweiligen Klassen sind ab dem übernächsten Werktag nach der jeweiligen Ziehung zahlbar.
11.2 Gewinnansprüche, die von Teilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der betreffenden Klasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie der Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen. Die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft. Sämtliche unbehobene Gewinne sind innerhalb von drei Jahren nach deren Anfall der widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen.
12. Verfahren bei Verlust der Lose
12.1 Spielteilnehmer haben einen etwaigen Verlust der Lose oder der Depotbestätigungen unverzüglich, jedoch unbedingt innerhalb der Auszahlungsfrist der Geschäftsstelle schriftlich bekannt zu geben. Ihre Rechte hinsichtlich Anspruch auf das Los gleicher Nummer und Gewinnauszahlung bleiben ihnen dadurch gewahrt, sofern nicht die Losnummer für die nächste Klasse bzw. der Gewinn bereits vor Bekanntgabe des Verlustes an den Vorweiser des Loses ausgefolgt wurde.
12.2 Die Gewinnauszahlung auf ein in Verlust geratenes Los erfolgt nur gegen Vorlage einer unterfertigten Quittung des Verlustanmelders innerhalb der Auszahlungsfrist. Die Legalisierung der Unterschrift auf der Quittung kann verlangt werden.
13. Haftung
13.1 Die Gesellschaft trägt für in den Spielbedingungen nicht vorgesehene oder diesen widersprechende Handlungen und Unterlassungen der Geschäftsstellen und deren Klassenlosverkaufsstellen sowie aller von diesen beauftragten Stellen keine Haftung. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen verursacht werden, welche die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.
13.2 Die Geschäftsstellen und ihre Klassenlosverkaufsstellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3 Allfällige Reklamationen gegen die Geschäftsstellen sind an die Gesellschaft zu richten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Gesellschaft und die Geschäftsstellen der Klassenlotterie sowie deren Klassenlosverkaufsstellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.
15. Staatliche Kontrolle
196. Klassenlotterie Superklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 14.5.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 1.10.2023 gezahlt, ist der Spielteilnehmer – sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde – ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag (Ausnahme: beim Kauf des Loses vom 22.5. bis 29.5.2023 mit der Ziehung vom 30.5.2023) spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 1.10.2023 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5. Ziehungen
6. Gewinnliste
7. Auszahlungsfrist
196. Klassenlotterie Goldklasse
1. Begriff
Die Goldklasse ist eine Zusatzklasse der 196. Klassenlotterie, bei der am 21.8.2023 und am 23.10.2023 je 10-mal Gold im Wert von EUR 100.000,-, je 45-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und je 2.000-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- ausgespielt werden.
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
Das Spielkapital der Goldklasse beträgt EUR 25.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 50 % des Umsatzes.
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 20.8.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 20.8.2023 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
5. Ziehungen
6. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/25 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich unmittelbar vor Ziehungsbeginn offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 4. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
8. Auszahlungsfrist
196. Klassenlotterie Luxusklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 3. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Luxusklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Luxusklasse beträgt EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 23.7.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Luxusklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 23.7.2023 ist ein Neueinstieg in die Luxusklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Luxusklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 1-mal EUR 150,- gewinnen.
5. Ziehungen
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 196. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Luxusklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne im Wert von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne im Wert von EUR 150,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt.
Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
6. Gewinnauszahlung
Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Die erste Teil-Gewinnauszahlung von EUR 10.000,- des Treffers von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang erfolgt ab dem übernächsten Werktag des betreffenden Ziehungstages. Die weiteren elf Teil-Gewinnauszahlungen von je EUR 10.000,- erfolgen jeweils am übernächsten Werktag des 1. Montags-Werktages eines Monats, beginnend mit dem darauffolgenden Monat des Ziehungstages. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
8. Auszahlungsfrist
195. Klassenlotterie
1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Klassenlotterie ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.
Der Betrieb der Klassenlotterie ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr erteilten Konzession zur Durchführung der Klassenlotterie berechtigt.
Für die Durchführung der Klassenlotterie hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt. Der Spielteilnehmer erkennt sie mit Erwerb des Loses als verbindlich an.
2. Begriff
3. Lose
4. Spielkapital, Ausschüttungsquote
5. Spielvertrag, Lospreis
5.1 Der Lospreis (die Klasseneinlage) beträgt für jede der sechs Klassen EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos und ist spätestens am Tag vor dem 1. Ziehungstag jeder Klasse zu entrichten. Bei Überweisungen bzw. Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Dadurch ist das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse gewährleistet.
5.2 Wird der Lospreis erst nach diesem Termin gezahlt, erwirbt – sofern diese Losnummer nicht bereits berechtigt weiterverkauft wurde – der Spielteilnehmer ab dem der Einzahlung nächstfolgenden Ziehungstag das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse.
5.3 Die Geschäftsstellen der Klassenlotterie übernehmen für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Überweisungen keine Haftung.
5.4 Wer ab der 2. bis 6. Klasse ein Los erwirbt, das er nicht in der unmittelbar vorangegangenen Klasse gespielt hat (Losnachkauf), muss den Lospreis für die bereits gespielten Klassen nachzahlen. Ein gemäß Pkt. 5.4 erworbenes Los ist gewinnberechtigt ab jenem Ziehungstag, der dem Einzahlungstag folgt. Ein Recht auf etwa vorher auf das Los entfallene Gewinne steht dem Erwerber nicht zu.
5.5 Alle Lose nehmen durchgehend am Spiel teil und können an jedem Ziehungstag mit Ausnahme der niedrigsten vier Trefferkategorien am 21.11., 19.12.2022, 16.1., 13.2., 13.3. und 11.4.2023 mehrfach gewinnen. Am 24.04.2023 können alle Lose mehrfach gewinnen. An allen anderen Ziehungstagen können Lose mit Ausnahme der niedrigsten Trefferkategorie mehrfach gewinnen.
5.6 Der Verkauf der Lose über oder unter dem festgelegten Preis ist verboten.
5.7 Gutgeschriebene Beträge, die aus vorhergehenden Gewinnen stammen und nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose ausreichen, werden für die nächste Klasse auf den Lospreis dieser Gewinnlose, sodann in aufsteigender Nummernreihenfolge auf den Lospreis der restlichen bestellten (gekauften) Zehntellosanteile bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Dies gilt auch für ganze und halbe Lose, die aus 10 bzw. 5 Zehntellosanteilen bestehen. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben. Alle anderen gutgeschriebenen Beträge, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Zehntellosanteile ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5.8 Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratislose der Klassenlotterie bzw. Gratislose einer Zusatzklasse zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft lediglich den auf diese Gratisklassenlose entfallenden Anteil an der Gewinnsumme.
Zur Verfügung gestellte Gratislose dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
6. Losvertrieb, Geschäftsstellen der Klassenlotterie
6.1 Der Losvertrieb erfolgt durch die Geschäftsstellen der Klassenlotterie und deren Vertragspartner (Klassenlosverkaufsstellen).
6.2 Für Gewinnplan und Gewinnlisten bzw. deren Zusendung einschließlich Losversand bzw. Depotbestätigungsversand ist ein pauschalierter Kostenersatz von EUR 2,- pro Klasse zu entrichten. Weitere vom Spielteilnehmer veranlasste Spesen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Die Depotnahme von Losen erfolgt unentgeltlich gegen Ausstellung einer Depotbestätigung.
7. Anspruch auf das Los gleicher Nummer
7.1 Die Geschäftsstellen bieten ihren Kunden nach Möglichkeit die gleichen Losnummern (Stammlose) zur nächsten Lotterie an. Das Recht auf Zuteilung einer bestimmten Losnummer zur nächsten Lotterie besteht jedoch nicht.
7.2 Lose der 6. Klasse dürfen erst ausgegeben werden, wenn die Lospreise aller Klassen vollständig entrichtet sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind auch evtl. Spesenrückstände zu bezahlen.
7.3 Gemäß Pkt. 5. der Spielbedingungen rechtzeitig bezahlte Lose gewährleisten Anspruch auf das Los gleicher Nummer der nächsten Klasse. Nicht rechtzeitig bezahlte Lose können an neu eintretende Spielteilnehmer verkauft werden.
7.4 Kann das berechtigt geforderte Los nicht geliefert werden, hat der Spielteilnehmer das Anrecht auf die doppelte Anzahl Losanteile anderer Nummern oder auf den Nachkaufpreis dieser Losanteile. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.
8. Ziehungen
8.1 Alle Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Rennweg 44, statt. Zeit und Ziehungsort der Schlussziehung werden spätestens einen Tag vor Beginn der 6. Klasse im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
8.2 Alle Gewinne werden mit einem elektronischen Zufallszahlengenerator ermittelt. Gewinnkategorien, bei denen 250 oder mehr Gewinne gezogen werden, werden durch dreistellige Endnummern ermittelt. Alle Gewinne, die nicht durch Ziehung einer dreistelligen Endnummer ermittelt werden, werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Alle Gewinne (ausgenommen Schlussziehung) werden im Wert fallend ermittelt.
8.3 Die Millionengewinne der Schlussziehung werden im Wert steigend durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt.
8.4 Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der öffentliche Notar endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Ziehungsergebnisse werden von der Gesellschaft in geeigneter Weise veröffentlicht.
9. Gewinnlisten
10. Gewinnauszahlung
10.1 Alle im Gewinnplan angeführten Gewinnbeträge sind Eurobeträge. Alle Gewinne werden mit Ausnahme der Gewinne der Goldklasse von der Geschäftsstelle, bei der das Los erworben wurde, gegen Vorlage der dem Spielteilnehmer ausgefolgten Gewinnlose bzw. Depotbestätigungen einkommensteuerfrei ausgezahlt.
10.2 Wird die Auszahlung im Post- oder Bankwege verlangt, so erfolgt sie auf Gefahr und Kosten des Gewinners. Auf Teillose entfällt die der Einlage entsprechende Quote.
10.3 Gewinnauszahlungen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Es besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorweisers zu überprüfen. Die Gewinnauszahlung kann aber zurückgehalten werden, wenn Bedenken gegen die Verfügungsberechtigung bestehen. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird keine Zahlung geleistet; es ist wie ein Verlustlos zu behandeln (siehe Pkt. 12.).
11. Auszahlungsfrist
11.1 Die Gewinne der jeweiligen Klassen sind ab dem übernächsten Werktag nach der jeweiligen Ziehung zahlbar.
11.2 Gewinnansprüche, die von Teilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der betreffenden Klasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie der Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen. Die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft. Sämtliche unbehobene Gewinne sind innerhalb von drei Jahren nach deren Anfall der widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen.
12. Verfahren bei Verlust der Lose
12.1 Spielteilnehmer haben einen etwaigen Verlust der Lose oder der Depotbestätigungen unverzüglich, jedoch unbedingt innerhalb der Auszahlungsfrist der Geschäftsstelle schriftlich bekannt zu geben. Ihre Rechte hinsichtlich Anspruch auf das Los gleicher Nummer und Gewinnauszahlung bleiben ihnen dadurch gewahrt, sofern nicht die Losnummer für die nächste Klasse bzw. der Gewinn bereits vor Bekanntgabe des Verlustes an den Vorweiser des Loses ausgefolgt wurde.
12.2 Die Gewinnauszahlung auf ein in Verlust geratenes Los erfolgt nur gegen Vorlage einer unterfertigten Quittung des Verlustanmelders innerhalb der Auszahlungsfrist. Die Legalisierung der Unterschrift auf der Quittung kann verlangt werden.
13. Haftung
13.1 Die Gesellschaft trägt für in den Spielbedingungen nicht vorgesehene oder diesen widersprechende Handlungen und Unterlassungen der Geschäftsstellen und deren Klassenlosverkaufsstellen sowie aller von diesen beauftragten Stellen keine Haftung. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen verursacht werden, welche die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.
13.2 Die Geschäftsstellen und ihre Klassenlosverkaufsstellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3 Allfällige Reklamationen gegen die Geschäftsstellen sind an die Gesellschaft zu richten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Gesellschaft und die Geschäftsstellen der Klassenlotterie sowie deren Klassenlosverkaufsstellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.
15. Staatliche Kontrolle
195. Klassenlotterie Superklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 195. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 13.11.2022 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 2.04.2023 gezahlt, ist der Spielteilnehmer – sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde – ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 2.4.2023 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5. Ziehungen
6. Gewinnliste
7. Auszahlungsfrist
195. Klassenlotterie Goldklasse
1. Begriff
2. Losnummern
Die Losnummern sind ident mit jenen der 195. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Goldklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 195. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Goldklasse besteht jedoch nicht.
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 195. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 19.2.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 19.2.2023 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
5. Ziehungen
6. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/10 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich erste offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
8. Auszahlungsfrist
196. Klassenlotterie
1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Klassenlotterie ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.
Der Betrieb der Klassenlotterie ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr erteilten Konzession zur Durchführung der Klassenlotterie berechtigt.
Für die Durchführung der Klassenlotterie hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt. Der Spielteilnehmer erkennt sie mit Erwerb des Loses als verbindlich an.
2. Begriff
3. Lose
4. Spielkapital, Ausschüttungsquote
5. Spielvertrag, Lospreis
5.1 Der Lospreis (die Klasseneinlage) beträgt für jede der sechs Klassen EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos und ist spätestens am Tag vor dem 1. Ziehungstag jeder Klasse zu entrichten. Bei Überweisungen bzw. Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Dadurch ist das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse gewährleistet.
5.2 Wird der Lospreis erst nach diesem Termin gezahlt, erwirbt – sofern diese Losnummer nicht bereits berechtigt weiterverkauft wurde – der Spielteilnehmer ab dem der Einzahlung nächstfolgenden Ziehungstag das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse.
5.3 Die Geschäftsstellen der Klassenlotterie übernehmen für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Überweisungen keine Haftung.
5.4 Wer ab der 2. bis 6. Klasse ein Los erwirbt, das er nicht in der unmittelbar vorangegangenen Klasse gespielt hat (Losnachkauf), muss den Lospreis für die bereits gespielten Klassen nachzahlen. Ein gemäß Pkt. 5.4 erworbenes Los ist gewinnberechtigt ab jenem Ziehungstag, der dem Einzahlungstag folgt. Ein Recht auf etwa vorher auf das Los entfallene Gewinne steht dem Erwerber nicht zu.
5.5 Alle Lose nehmen durchgehend am Spiel teil und können an jedem Ziehungstag mit Ausnahme der niedrigsten vier Trefferkategorien am 22.5., 19.6, 17.7., 14.8., 11.9. und 9.10.2023 mehrfach gewinnen. Am 23.10.2023 können alle Lose mehrfach gewinnen. An allen anderen Ziehungstagen können Lose mit Ausnahme der niedrigsten Trefferkategorie mehrfach gewinnen.
5.6 Der Verkauf der Lose über oder unter dem festgelegten Preis ist verboten.
5.7 Gutgeschriebene Beträge, die aus vorhergehenden Gewinnen stammen und nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose ausreichen, werden für die nächste Klasse auf den Lospreis dieser Gewinnlose, sodann in aufsteigender Nummernreihenfolge auf den Lospreis der restlichen bestellten (gekauften) Zehntellosanteile bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Dies gilt auch für ganze und halbe Lose, die aus 10 bzw. 5 Zehntellosanteilen bestehen. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben. Alle anderen gutgeschriebenen Beträge, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Zehntellosanteile ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5.8 Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratislose der Klassenlotterie bzw. Gratislose einer Zusatzklasse zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft lediglich den auf diese Gratisklassenlose entfallenden Anteil an der Gewinnsumme.
Zur Verfügung gestellte Gratislose dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
6. Losvertrieb, Geschäftsstellen der Klassenlotterie
6.1 Der Losvertrieb erfolgt durch die Geschäftsstellen der Klassenlotterie und deren Vertragspartner (Klassenlosverkaufsstellen).
6.2 Für Gewinnplan und Gewinnlisten bzw. deren Zusendung einschließlich Losversand bzw. Depotbestätigungsversand ist ein pauschalierter Kostenersatz von EUR 3,- pro Klasse zu entrichten. Weitere vom Spielteilnehmer veranlasste Spesen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Die Depotnahme von Losen erfolgt unentgeltlich gegen Ausstellung einer Depotbestätigung.
7. Anspruch auf das Los gleicher Nummer
7.1 Die Geschäftsstellen bieten ihren Kunden nach Möglichkeit die gleichen Losnummern (Stammlose) zur nächsten Lotterie an. Das Recht auf Zuteilung einer bestimmten Losnummer zur nächsten Lotterie besteht jedoch nicht.
7.2 Lose der 6. Klasse dürfen erst ausgegeben werden, wenn die Lospreise aller Klassen vollständig entrichtet sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind auch evtl. Spesenrückstände zu bezahlen.
7.3 Gemäß Pkt. 5. der Spielbedingungen rechtzeitig bezahlte Lose gewährleisten Anspruch auf das Los gleicher Nummer der nächsten Klasse. Nicht rechtzeitig bezahlte Lose können an neu eintretende Spielteilnehmer verkauft werden.
7.4 Kann das berechtigt geforderte Los nicht geliefert werden, hat der Spielteilnehmer das Anrecht auf die doppelte Anzahl Losanteile anderer Nummern oder auf den Nachkaufpreis dieser Losanteile. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.
8. Ziehungen
8.1 Alle Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Rennweg 44, statt. Zeit und Ziehungsort der Schlussziehung werden spätestens einen Tag vor Beginn der 6. Klasse im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
8.2 Alle Gewinne werden mit einem elektronischen Zufallszahlengenerator ermittelt. Gewinnkategorien, bei denen 250 oder mehr Gewinne gezogen werden, werden durch dreistellige Endnummern ermittelt. Alle Gewinne, die nicht durch Ziehung einer dreistelligen Endnummer ermittelt werden, werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Alle Gewinne (ausgenommen Schlussziehung) werden im Wert fallend ermittelt.
8.3 Die Millionengewinne der Schlussziehung werden im Wert steigend durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt.
8.4 Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der öffentliche Notar endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Ziehungsergebnisse werden von der Gesellschaft in geeigneter Weise veröffentlicht.
9. Gewinnlisten
10. Gewinnauszahlung
10.1 Alle im Gewinnplan angeführten Gewinnbeträge sind Eurobeträge. Alle Gewinne werden mit Ausnahme der Gewinne der Goldklasse von der Geschäftsstelle, bei der das Los erworben wurde, gegen Vorlage der dem Spielteilnehmer ausgefolgten Gewinnlose bzw. Depotbestätigungen einkommensteuerfrei ausgezahlt.
10.2 Wird die Auszahlung im Post- oder Bankwege verlangt, so erfolgt sie auf Gefahr und Kosten des Gewinners. Auf Teillose entfällt die der Einlage entsprechende Quote.
10.3 Gewinnauszahlungen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Es besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorweisers zu überprüfen. Die Gewinnauszahlung kann aber zurückgehalten werden, wenn Bedenken gegen die Verfügungsberechtigung bestehen. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird keine Zahlung geleistet; es ist wie ein Verlustlos zu behandeln (siehe Pkt. 12.).
11. Auszahlungsfrist
11.1 Die Gewinne der jeweiligen Klassen sind ab dem übernächsten Werktag nach der jeweiligen Ziehung zahlbar.
11.2 Gewinnansprüche, die von Teilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der betreffenden Klasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie der Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen. Die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft. Sämtliche unbehobene Gewinne sind innerhalb von drei Jahren nach deren Anfall der widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen.
12. Verfahren bei Verlust der Lose
12.1 Spielteilnehmer haben einen etwaigen Verlust der Lose oder der Depotbestätigungen unverzüglich, jedoch unbedingt innerhalb der Auszahlungsfrist der Geschäftsstelle schriftlich bekannt zu geben. Ihre Rechte hinsichtlich Anspruch auf das Los gleicher Nummer und Gewinnauszahlung bleiben ihnen dadurch gewahrt, sofern nicht die Losnummer für die nächste Klasse bzw. der Gewinn bereits vor Bekanntgabe des Verlustes an den Vorweiser des Loses ausgefolgt wurde.
12.2 Die Gewinnauszahlung auf ein in Verlust geratenes Los erfolgt nur gegen Vorlage einer unterfertigten Quittung des Verlustanmelders innerhalb der Auszahlungsfrist. Die Legalisierung der Unterschrift auf der Quittung kann verlangt werden.
13. Haftung
13.1 Die Gesellschaft trägt für in den Spielbedingungen nicht vorgesehene oder diesen widersprechende Handlungen und Unterlassungen der Geschäftsstellen und deren Klassenlosverkaufsstellen sowie aller von diesen beauftragten Stellen keine Haftung. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen verursacht werden, welche die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.
13.2 Die Geschäftsstellen und ihre Klassenlosverkaufsstellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3 Allfällige Reklamationen gegen die Geschäftsstellen sind an die Gesellschaft zu richten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Gesellschaft und die Geschäftsstellen der Klassenlotterie sowie deren Klassenlosverkaufsstellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.
15. Staatliche Kontrolle
196. Klassenlotterie Superklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 14.5.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 1.10.2023 gezahlt, ist der Spielteilnehmer – sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde – ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag (Ausnahme: beim Kauf des Loses vom 22.5. bis 29.5.2023 mit der Ziehung vom 30.5.2023) spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 1.10.2023 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5. Ziehungen
6. Gewinnliste
7. Auszahlungsfrist
196. Klassenlotterie Goldklasse
1. Begriff
Die Goldklasse ist eine Zusatzklasse der 196. Klassenlotterie, bei der am 21.8.2023 und am 23.10.2023 je 10-mal Gold im Wert von EUR 100.000,-, je 45-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und je 2.000-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- ausgespielt werden.
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
Das Spielkapital der Goldklasse beträgt EUR 25.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 50 % des Umsatzes.
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 20.8.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 20.8.2023 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
5. Ziehungen
6. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/25 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich unmittelbar vor Ziehungsbeginn offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 4. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
8. Auszahlungsfrist
196. Klassenlotterie Luxusklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 196. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 3. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Luxusklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Luxusklasse beträgt EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 23.7.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Luxusklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 23.7.2023 ist ein Neueinstieg in die Luxusklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Luxusklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 1-mal EUR 150,- gewinnen.
5. Ziehungen
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 196. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Luxusklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne im Wert von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne im Wert von EUR 150,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt.
Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
6. Gewinnauszahlung
Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Die erste Teil-Gewinnauszahlung von EUR 10.000,- des Treffers von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang erfolgt ab dem übernächsten Werktag des betreffenden Ziehungstages. Die weiteren elf Teil-Gewinnauszahlungen von je EUR 10.000,- erfolgen jeweils am übernächsten Werktag des 1. Montags-Werktages eines Monats, beginnend mit dem darauffolgenden Monat des Ziehungstages. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
8. Auszahlungsfrist
195. Klassenlotterie
1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Klassenlotterie ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.
Der Betrieb der Klassenlotterie ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr erteilten Konzession zur Durchführung der Klassenlotterie berechtigt.
Für die Durchführung der Klassenlotterie hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt. Der Spielteilnehmer erkennt sie mit Erwerb des Loses als verbindlich an.
2. Begriff
3. Lose
4. Spielkapital, Ausschüttungsquote
5. Spielvertrag, Lospreis
5.1 Der Lospreis (die Klasseneinlage) beträgt für jede der sechs Klassen EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos und ist spätestens am Tag vor dem 1. Ziehungstag jeder Klasse zu entrichten. Bei Überweisungen bzw. Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Dadurch ist das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse gewährleistet.
5.2 Wird der Lospreis erst nach diesem Termin gezahlt, erwirbt – sofern diese Losnummer nicht bereits berechtigt weiterverkauft wurde – der Spielteilnehmer ab dem der Einzahlung nächstfolgenden Ziehungstag das Recht auf einen Gewinn und auf den Erwerb des Loses gleicher Nummer der nächsten Klasse.
5.3 Die Geschäftsstellen der Klassenlotterie übernehmen für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Überweisungen keine Haftung.
5.4 Wer ab der 2. bis 6. Klasse ein Los erwirbt, das er nicht in der unmittelbar vorangegangenen Klasse gespielt hat (Losnachkauf), muss den Lospreis für die bereits gespielten Klassen nachzahlen. Ein gemäß Pkt. 5.4 erworbenes Los ist gewinnberechtigt ab jenem Ziehungstag, der dem Einzahlungstag folgt. Ein Recht auf etwa vorher auf das Los entfallene Gewinne steht dem Erwerber nicht zu.
5.5 Alle Lose nehmen durchgehend am Spiel teil und können an jedem Ziehungstag mit Ausnahme der niedrigsten vier Trefferkategorien am 21.11., 19.12.2022, 16.1., 13.2., 13.3. und 11.4.2023 mehrfach gewinnen. Am 24.04.2023 können alle Lose mehrfach gewinnen. An allen anderen Ziehungstagen können Lose mit Ausnahme der niedrigsten Trefferkategorie mehrfach gewinnen.
5.6 Der Verkauf der Lose über oder unter dem festgelegten Preis ist verboten.
5.7 Gutgeschriebene Beträge, die aus vorhergehenden Gewinnen stammen und nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose ausreichen, werden für die nächste Klasse auf den Lospreis dieser Gewinnlose, sodann in aufsteigender Nummernreihenfolge auf den Lospreis der restlichen bestellten (gekauften) Zehntellosanteile bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Dies gilt auch für ganze und halbe Lose, die aus 10 bzw. 5 Zehntellosanteilen bestehen. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben. Alle anderen gutgeschriebenen Beträge, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Zehntellosanteile ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bis zum letzten voll bezahlten Losnummernanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5.8 Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratislose der Klassenlotterie bzw. Gratislose einer Zusatzklasse zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft lediglich den auf diese Gratisklassenlose entfallenden Anteil an der Gewinnsumme.
Zur Verfügung gestellte Gratislose dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
6. Losvertrieb, Geschäftsstellen der Klassenlotterie
6.1 Der Losvertrieb erfolgt durch die Geschäftsstellen der Klassenlotterie und deren Vertragspartner (Klassenlosverkaufsstellen).
6.2 Für Gewinnplan und Gewinnlisten bzw. deren Zusendung einschließlich Losversand bzw. Depotbestätigungsversand ist ein pauschalierter Kostenersatz von EUR 2,- pro Klasse zu entrichten. Weitere vom Spielteilnehmer veranlasste Spesen sind gesondert zu vergüten.
6.3 Die Depotnahme von Losen erfolgt unentgeltlich gegen Ausstellung einer Depotbestätigung.
7. Anspruch auf das Los gleicher Nummer
7.1 Die Geschäftsstellen bieten ihren Kunden nach Möglichkeit die gleichen Losnummern (Stammlose) zur nächsten Lotterie an. Das Recht auf Zuteilung einer bestimmten Losnummer zur nächsten Lotterie besteht jedoch nicht.
7.2 Lose der 6. Klasse dürfen erst ausgegeben werden, wenn die Lospreise aller Klassen vollständig entrichtet sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind auch evtl. Spesenrückstände zu bezahlen.
7.3 Gemäß Pkt. 5. der Spielbedingungen rechtzeitig bezahlte Lose gewährleisten Anspruch auf das Los gleicher Nummer der nächsten Klasse. Nicht rechtzeitig bezahlte Lose können an neu eintretende Spielteilnehmer verkauft werden.
7.4 Kann das berechtigt geforderte Los nicht geliefert werden, hat der Spielteilnehmer das Anrecht auf die doppelte Anzahl Losanteile anderer Nummern oder auf den Nachkaufpreis dieser Losanteile. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.
8. Ziehungen
8.1 Alle Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Rennweg 44, statt. Zeit und Ziehungsort der Schlussziehung werden spätestens einen Tag vor Beginn der 6. Klasse im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
8.2 Alle Gewinne werden mit einem elektronischen Zufallszahlengenerator ermittelt. Gewinnkategorien, bei denen 250 oder mehr Gewinne gezogen werden, werden durch dreistellige Endnummern ermittelt. Alle Gewinne, die nicht durch Ziehung einer dreistelligen Endnummer ermittelt werden, werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Alle Gewinne (ausgenommen Schlussziehung) werden im Wert fallend ermittelt.
8.3 Die Millionengewinne der Schlussziehung werden im Wert steigend durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt.
8.4 Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der öffentliche Notar endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Ziehungsergebnisse werden von der Gesellschaft in geeigneter Weise veröffentlicht.
9. Gewinnlisten
10. Gewinnauszahlung
10.1 Alle im Gewinnplan angeführten Gewinnbeträge sind Eurobeträge. Alle Gewinne werden mit Ausnahme der Gewinne der Goldklasse von der Geschäftsstelle, bei der das Los erworben wurde, gegen Vorlage der dem Spielteilnehmer ausgefolgten Gewinnlose bzw. Depotbestätigungen einkommensteuerfrei ausgezahlt.
10.2 Wird die Auszahlung im Post- oder Bankwege verlangt, so erfolgt sie auf Gefahr und Kosten des Gewinners. Auf Teillose entfällt die der Einlage entsprechende Quote.
10.3 Gewinnauszahlungen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Es besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorweisers zu überprüfen. Die Gewinnauszahlung kann aber zurückgehalten werden, wenn Bedenken gegen die Verfügungsberechtigung bestehen. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird keine Zahlung geleistet; es ist wie ein Verlustlos zu behandeln (siehe Pkt. 12.).
11. Auszahlungsfrist
11.1 Die Gewinne der jeweiligen Klassen sind ab dem übernächsten Werktag nach der jeweiligen Ziehung zahlbar.
11.2 Gewinnansprüche, die von Teilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der betreffenden Klasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie der Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen. Die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft. Sämtliche unbehobene Gewinne sind innerhalb von drei Jahren nach deren Anfall der widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen.
12. Verfahren bei Verlust der Lose
12.1 Spielteilnehmer haben einen etwaigen Verlust der Lose oder der Depotbestätigungen unverzüglich, jedoch unbedingt innerhalb der Auszahlungsfrist der Geschäftsstelle schriftlich bekannt zu geben. Ihre Rechte hinsichtlich Anspruch auf das Los gleicher Nummer und Gewinnauszahlung bleiben ihnen dadurch gewahrt, sofern nicht die Losnummer für die nächste Klasse bzw. der Gewinn bereits vor Bekanntgabe des Verlustes an den Vorweiser des Loses ausgefolgt wurde.
12.2 Die Gewinnauszahlung auf ein in Verlust geratenes Los erfolgt nur gegen Vorlage einer unterfertigten Quittung des Verlustanmelders innerhalb der Auszahlungsfrist. Die Legalisierung der Unterschrift auf der Quittung kann verlangt werden.
13. Haftung
13.1 Die Gesellschaft trägt für in den Spielbedingungen nicht vorgesehene oder diesen widersprechende Handlungen und Unterlassungen der Geschäftsstellen und deren Klassenlosverkaufsstellen sowie aller von diesen beauftragten Stellen keine Haftung. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen verursacht werden, welche die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.
13.2 Die Geschäftsstellen und ihre Klassenlosverkaufsstellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3 Allfällige Reklamationen gegen die Geschäftsstellen sind an die Gesellschaft zu richten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Gesellschaft und die Geschäftsstellen der Klassenlotterie sowie deren Klassenlosverkaufsstellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.
15. Staatliche Kontrolle
195. Klassenlotterie Superklasse
1. Begriff
2. Losnummern
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 195. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 13.11.2022 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 2.04.2023 gezahlt, ist der Spielteilnehmer – sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde – ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 2.4.2023 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5. Ziehungen
6. Gewinnliste
7. Auszahlungsfrist
195. Klassenlotterie Goldklasse
1. Begriff
2. Losnummern
Die Losnummern sind ident mit jenen der 195. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Goldklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 195. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Goldklasse besteht jedoch nicht.
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 195. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 19.2.2023 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 19.2.2023 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
5. Ziehungen
6. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Auszahlungen von Gewinnen ab EUR 1.000,10 erfolgen ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/10 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich erste offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.